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Dialog-Seminare

GEBÜHREN / ANMELDUNG / FÖRDERUNG

GEBÜHREN / ANMELDUNG

Einzelseminare

  • Jedes Modul mit 16 UE kann einzeln besucht und gebucht werden.
  • Teilnahmegebühren (jeweils inkl. Tagungsunterlagen sowie Getränke):
    – 300€ für VWA-Absolventen und Mitglieder im Controlling-Dialog
    – 330€ für sonstige Teilnehmer
  • Für Premium-Partner sind zwei Seminarmodule für eine Person, pro Jahr kostenfrei.

Kontaktstudium

  • Teilnahme an der gesamten Seminarreihe, d.h. 8 Module/Einzelseminare mit 128 UE in 15 Monaten.
  • Studiengebühren (jeweils inkl. Tagungsunterlagen sowie Getränke):
    – 2.000€ für VWA-Absolventen und Mitglieder im Controlling-Dialog
    – 2.400€ für sonstige Teilnehmer
  • Projektgebühr (zusätzlich bei Durchführung einer Projektarbeit):
    – 550
    fileadmin/media/pdf/Dialog/Seminare/Anmeldeformular_IRB_HN_11-12.pdf

Starttermin:

Am besten wird mit Modul 1 begonnen, ein späterer Start des Kontaktstudiums ist aber möglich und die noch nicht belegten Module können in der nächsten Seminarreihe/dem nächsten Kontaktstudium nachgeholt werden. In den Gebühren sind die schriftlichen Begleitmaterialien bereits enthalten. Eine verbindliche Anmeldung mit der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren wird unter Verwendung des Anmeldeformulars vorgenommen. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich.


FÖRDERUNG

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gewährt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) einen Zuschuss für ausgewählte VWA-Kontaktstudiengänge und -Seminare. Sie erhalten 30 % bzw. – sofern Sie spätestens im Verlauf der Seminarreihe / des Kontaktstudiums zumindest das 50. Lebensjahr vollenden werden – 50 % Ermäßigung auf die in diesem Programm genannten Gebühren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter www.w-vwa.de.

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,– € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,– € (51.200,– € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein mit dem Weiterbildungssparen. Hier wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Weitere Informationen sind unter www.bildungspraemie.info erhältlich.

Informationen zu Fördermöglichkeiten zum Download.

Steuerliche Möglichkeiten

Die Aufwendungen für das VWA-Studium können als Werbungskoten bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.
Förderung durch den Arbeitgeber Manche Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziel (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lernmittel) oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung zu erörtern.

RÜCKTRITT

Ein Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. Erfolgt bei der Buchung von Einzelseminaren der Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein, wird der entstandene Aufwand – in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr – in Rechnung gestellt. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der Württ. VWA einzulösen. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei der Anmeldung zum Kontaktstudium und erteilter Zulassungsbestätigung ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Studienbeginn eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Studienbeginn wird eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr zu entrichten.